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Brauchen wir nicht! Warum? Für wen? Was haben wir davon? Wer soll das bezahlen? Was soll der denn Kosten? Müssen wir alle vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen? Bekomme ich eine Förderung? Bleib ich auf den Kosten sitzen? Muß ich denn einen Energiepass haben? Wer darf den Energiepass erstellen, wer diesen einsehen? Haltbarkeitsdatum für den Energiepass - - ist dies ein Witz?
Der Energiebedarfsausweis für Neubau ist seit 2002 da und für den Gebäudebestand kommt er 2006/2007 verbindlich!
Der Energiepass zeigt allen Verschwendern die Rote Karte.
Zum Vorentwurf der EnEV 2006/2007 hier!
Der Energiepass der DENA oder der Sächsische Energiepass erfüllen bereits heute die Ansprüche von Morgen. Es gilt als relativ sicher, dass Vorreiter die so einen Pass besitzen diesen auch entsprechend der neuen Vorschriften weiterverwenden dürfen und keinen NEUEN benötigen. Der Energiepass für das Gebäude ermöglicht eine neutrale Ermittlung und Bewertung des Energieverbrauches und gibt damit Auskunft über die Hauptnebenkosten – Energie die für Heizung und Warmwasserbereitung benötigt wird.
Für Mieter und Hauskäufer, die unter den explodierenden Energiepreisen stöhnen, wird ab sofort die Möglichkeit geboten den „vorläufigen Energiepass“ vom Gebäudeeigentümer abzufragen.
Nicht mehr wie bisher, die Katze im Sack wird angemietet oder erworben! Nein, mit dem Energiepass können Sie schnell auf die zu erwartenden Heizkosten schließen!
Damit können Mieter und Hauskäufer sofort erkennen, ob es sich bei dem Gebäude um eine Energieschleuder handelt oder nicht.
Das Prinzip ist ähnlich wie bei den Kühlschränken oder Waschmaschinen: Für diese "Weiße Ware" gibt es bereits seit rund zehn Jahren Noten für den Energieverbrauch von A bis G.
Ähnliches muß die Bundesregierung auf Grundlage der Brüsseler Energieeffizienz- Richtlinie nun auch für Immobilien einführen.
(Kleiner Tipp: Drücken Sie auf F11 und Sie nutzen den gesamten Bildschirm aus.)
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